Mietbedingungen

Mietbedingungen

5/11/2023
Mietbedingungen
MIETBEDINGUNGEN

RENTRIUM CAR RENTAL RENT A CAR MIETVERTRAGSBEDINGUNGEN

A) DIE PARTEIEN

Dieser Vertrag wird als Rentrium Car Rental aufgenommen. Sie erfolgt als die natürliche oder juristische Person (MIETER), deren persönliche Daten und Unterschrift im Mietvertrag enthalten sind und die das Fahrzeug gemietet hat. Das auf der vorgedruckten Vorprotokollseite des Mietvertrags definierte oder gemietete Fahrzeug wird in diesem Vertrag als (CAR) angegeben.

B. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Besitzen Sie einen gültigen Führerschein von 23 Jahren und mindestens 2 Jahren für Fahrzeuge der Economy-Klasse, einen gültigen Führerschein von 25 Jahren und mindestens 3 Jahren für Fahrzeuge der Mittelklasse, einen Führerschein von 27 Jahren und 4 Jahren für Fahrzeuge der Premiumklasse-Gruppe. Für Fahrzeuge der Luxusklasse-Gruppe können Personen im Alter von 30 Jahren und mit einem 5-Jahres-Führerschein von den Autovermietungsdiensten von Rentrium Car Rental profitieren.

2. Der MIETER hat die Straßenverkehrsordnung und die geltenden Gesetze einzuhalten. Der MIETER trägt die Kosten (z. B. Bußgelder, Festbinden eines Fahrzeugs, Abschleppen eines Fahrzeugs) im Falle einer Strafverfolgung aufgrund der Nutzung von Fahrzeugen, die gegen Gesetze und Vorschriften verstoßen.

3. Der MIETER ist für die Strafmaßnahmen verantwortlich, die infolge von Unfällen aufgrund von Verstößen gegen die Verkehrsregeln auf den Autobahnen und deren Nebenstraßen verhängt werden (Verkehrsstrafe, Kosten für das Festbinden und Ziehen des Mietfahrzeugs und andere Kosten). die infolge des Unfalls entstanden sind).

4. Mit dem Mietvertrag wurde dem MIETER das Fahrzeug während der Mietdauer vermietet und der MIETER ist verpflichtet, das Fahrzeug gemäß Mietvertrag, Fahrzeugübergabeformular und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu nutzen und den Mietpreis weiter zu zahlen Zeit, den Mietvertrag, das Fahrzeuglieferformular und die Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu bezahlen. erklärt, akzeptiert und verpflichtet sich, alle Angelegenheiten und Verpflichtungen zu erfüllen.

5. Der MIETER muss eine zusätzliche Gebühr zahlen, wenn er/sie ein Navigationsgerät (GPS), einen Kindersitz, einen Winterreifen, OGS-HGS (Mautstelle auf der Autobahn) und zusätzliche Dienstleistungen für das gemietete Fahrzeug anfordert.

6. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages ist der MIETER der Vermittler; Er akzeptiert, dass er unbeschädigt, fünf Reifen mit Ersatzteilen in einwandfreiem Zustand sowie intakte Werkzeuge, Dokumente und sämtliches Zubehör erhalten hat. Mit Ausnahme derjenigen, die im Lieferschein des betreffenden Fahrzeugs angegeben sind, hat der MIETER; akzeptiert, dass das Fahrzeug in gutem Zustand und in gutem Zustand in Bezug auf Mechanik und Karosserie erhalten wurde und dass es keine Anzeichen von Schäden oder Unfällen am Fahrzeug aufweist. Bei der Übergabe des Fahrzeugs hat der MIETER das Fahrzeug zu prüfen und etwaige Schäden und Mängel auf dem Fahrzeugübergabe- und Schadensbeurteilungsformular zu vermerken. Aus diesem Grund haftet der MIETER für Schäden, die vom MIETER zum Zeitpunkt der Übernahme des Fahrzeugs nicht in diesem Vertrag angegeben wurden. Alle Schäden und Verluste, einschließlich der Ansprüche aller Art mechanischer, elektrischer und sonstiger Dritter, die nicht von Versicherungsgesellschaften im Rahmen der Verkehrsversicherungsvorschriften aufgrund von Missbrauch und/oder Unachtsamkeit und Fahrlässigkeit am vom MIETER stammenden Fahrzeug eingefordert oder eingezogen werden in gutem und einwandfreiem Zustand erhalten hat. stimmt zu und verpflichtet sich, die Vertragsstrafen im ersten Antrag und innerhalb der im Antrag angegebenen Frist zu zahlen.

7. Der MIETER verpflichtet sich, die in der vom Fahrzeughersteller erstellten Fahrzeugbetriebsanleitung enthaltenen Punkte einzuhalten, bei der Nutzung des Fahrzeugs die erforderliche Sorgfalt und Aufmerksamkeit walten zu lassen und keine Schäden am Fahrzeug zu verursachen.

8. Das Fahrzeug wird von dem Fahrer genutzt, der über einen gültigen Führerschein verfügt, der je nach Fahrzeuggruppe im Mietvertrag und Fahrzeugübergabeformular anzugeben ist und dem eine Kopie des Personalausweises und/oder Reisepasses beizufügen ist den Vertrag zusammen mit diesem Dokument. Das Fahrzeug kann von einer zweiten Person (Zusatzfahrer) außer der MIETER-Person genutzt werden, sofern eine Zusatzfahrergebühr entrichtet wird. Der Fahrer und die Identitätsinformationen des zusätzlichen Fahrers müssen im Abschnitt auf der ersten Seite des Vertrags angegeben werden. Der RENT garantiert, dass die zweite Person über alle erforderlichen Dokumente und Qualifikationen verfügt, einschließlich des Führerscheins und der Altersgrenze des Fahrers. Da im Übrigen sämtliche Versicherungen hinfällig werden, haften der MIETER und der MIETER als Gesamtschuldner für die in diesem Fall entstehenden Schäden.

9. Die Mietdauer beträgt mindestens 1 Tag (24 Stunden). Für kurzfristige Anmietungen wird der Tagespreis berechnet. Im Falle einer Verspätung wird für jede weitere Stunde 1/3 der erhobenen Gebühr berechnet, bei einer Verspätung von mehr als 3 Stunden wird eine volle Tagesgebühr berechnet. Die wöchentliche Mietdauer beträgt 7 Tage und die monatliche Mietdauer wird mit 30 Tagen berechnet und von den Parteien akzeptiert.

10. Zu Beginn der Anmietung ist der Fahrzeugnutzer verpflichtet, seinen Führerschein vorzulegen.

11. Zahlungen müssen mit der Kreditkarte der Person, die zu Beginn der Anmietung den Führerschein vorlegt, oder in bar erfolgen.

12. Bei Bedarf wird zu Beginn der Miete die Kreditkarte des Mieters als Kaution in je nach Fahrzeuggruppe unterschiedlicher Höhe als Sicherheit verkauft. Mieter als Kaution
13. Im Falle einer Beschädigung und/oder Fehlfunktion des gemieteten Fahrzeugs ist der MIETER dafür verantwortlich, das Fahrzeug sicher und ohne Erhöhung des Schadens an den autorisierten Service zu übergeben. Wenn während der Übergabe des Fahrzeugs an den Service keine Unterstützung durch das Callcenter von Rentrium Car Rental (0532 583 27 61) oder die Büros von Rentrium Car Rental erfolgt, werden die Abschleppkosten vom MIETER getragen.

14. Der MIETER muss das Fahrzeug an dem Rentrium Car Rental-Büro in der Stadt, in der das Fahrzeug gemietet wurde, oder an einem anderen auf der Titelseite angegebenen Ort an dem zu Beginn angegebenen Tag und zur angegebenen Uhrzeit zurückgeben und abliefern auf Wunsch des MIETERs zu einem früheren Zeitpunkt.

15. Der MIETER ist verpflichtet, auf Verlangen des MIETERS Folgendes zu zahlen:

A. Der Tagesmietpreis und/oder das Kilometerpauschale berechnen sich nach den im Mietvertrag festgelegten Beträgen für den Tag der Nutzung des Fahrzeugs und/oder nach der während der Mietzeit zurückgelegten Strecke (die Höhe der vom Fahrzeug zurückgelegten Strecke wird bestimmt durch). Ablesen der vom Hersteller eingestellten Kilometeruhr. Berechnet anhand der Entfernung der Fahrt auf der Karte) gehen zu Lasten des MIETER.

B. Versicherungsgebühren und sonstige Gebühren werden vom MIETER über die vereinbarten und im Mietvertrag festgelegten Beträge hinaus bezahlt.

C. Für den Fall, dass das Fahrzeug in einer anderen Niederlassung als der, von der es übernommen wurde, abgestellt wird, wird die vom VERMIETER festgelegte Einweggebühr vom VERMIETER bezahlt.

D. Die Mehrwertsteuer und andere zu verantwortende Steuern trägt der Mieter.

Zu. Während der Mietzeit, mit Ausnahme derjenigen, die durch ein Verschulden des LEASOR entstehen, Parkgebühren, alle anderen Bußgelder und Gerichtskosten, die sich aus Verstößen gegen die Verkehrsregeln oder das Gesetz ergeben, sowie die Kosten, die durch das Festbinden des Fahrzeugs entstehen können, und Die Gebühren für die Tage, die durch die Unmöglichkeit der Anmietung des Fahrzeugs entstehen, werden von bezahlt

F. Die durch die Behebung von Schäden am Fahrzeug durch Kollision oder Überschlag entstehenden Kosten, die Aufwendungen des MIETERS sowie die materiellen und moralischen Entschädigungen, für deren Zahlung der MIETNEHMER an Dritte verantwortlich ist, gehen zu Lasten des MIETER.

G. Damit eine andere Person als der VERMIETER das Fahrzeug nutzen kann, müssen zu Beginn der Anmietung gültige Ausweis- und Führerscheininformationen im Vertrag vermerkt werden und es müssen zusätzliche tägliche Fahrergebühren gezahlt werden. Bei Nichtbeachtung dieser Regel werden die abgeschlossenen Versicherungen ungültig und der MIETER und die Nutzer haften für sämtliche Schäden.

H. Am Ende der Miete wird der Kraftstoff für die Fahrzeuge, die mit fehlendem Kraftstoff geliefert werden, in den DYNAMIK-Büros nachgefüllt und der MIETER erhält eine Servicegebühr von 30 % und einen Mehrwertsteuerbetrag, der zum Kraftstoffbetrag hinzugerechnet wird. Werden die mit der Mietdauer verbundenen Verkehrsstrafen am Ende des Mietverhältnisses vom MIETER nicht bezahlt, werden diese an den VERMIETER gezahlt. Verkehrsstrafen, die am Ende der Miete nicht feststellbar sind und später eintreten, werden mit Zustimmung des Mieters zu Beginn der Miete durch Mitteilung von der Kreditkarte abgebucht.

ICH. Für die Zustellung und Abholung in Städten, in denen keine Rentrium Car Rental-Filialen verfügbar sind, wird eine Gebühr pro Kilometer in der im LEASING festgelegten Höhe erhoben, basierend auf der Entfernung zur nächstgelegenen Rentrium Car Rental-Filiale.

J. Der MIETER ist für die Zahlung der Kosten verantwortlich, die dem VERMIETER bei der Einziehung der gemäß dieser Vereinbarung zu leistenden Zahlungen entstehen.

k. Bei Zahlungen per Kreditkarte kann der MIETER der Ausfüllung und Einziehung der vom VERMIETER gemäß den Mietverträgen als Kaution hinterlegten Kreditkartenbelege nicht widersprechen.

16. Der MIETER stimmt zu und verpflichtet sich, das Fahrzeug innerhalb der Grenzen der Republik Türkei in Übereinstimmung mit allen Bestimmungen des Straßenverkehrsgesetzes und anderen relevanten Gesetzen zu nutzen.

17. Darüber hinaus erklärt sich der MIETER einverstanden und verpflichtet sich, das Fahrzeug nicht wie unten angegeben zu nutzen. Andernfalls haftet es für etwaige Schäden, Verluste, Strafen und alle Arten von Kosten. Darüber hinaus akzeptiert und verpflichtet er sich, dem Mieter eine etwaige strafrechtliche Haftung zu übertragen, die gemäß den Bestimmungen der TPC entstehen könnte.

A. Beförderung von Personen und Gütern zu gewerblichen Zwecken,

B. Verwenden des Fahrzeugs zum Schieben und Ziehen eines beliebigen Fahrzeugs,

C. Die Beförderung von Stoffen, die gegen das Zollrecht oder andere Gesetze verstoßen, oder deren Verwendung in illegalen Werken,

D. Wird von einer Person verwendet, die Alkohol oder Drogen konsumiert hat, oder von einem Fahrer, der nicht als Zusatzfahrer angegeben ist,

Zu. Der Transport von Fracht und Gütern in einer Weise, die das Fahrzeug beschädigt und die Ladegrenze überschreitet,

F. Einsatz im Motorsport (Rallye, Geschwindigkeitsbestimmung, Rennsport, Ausdauer und Trials),

G. Unter Berücksichtigung der Marke und des Modells des Fahrzeugs, der Nutzung von Orten und Bedingungen, die für den Mietzweck nicht geeignet sind (bergiges Gelände, Sand, Bachbett, Sumpf usw.)

H. Beim Tiertransport

ICH. Einschließlich und verbotener Einsatz im Gelände und auf außerplanmäßigen Fähren.


18. Der MIETER ist nicht berechtigt, Änderungen am Zubehör oder Teilen des Fahrzeugs vorzunehmen, und dies ist untersagt. In diesem Fall gehen die eventuell entstehenden Schäden und Schäden zu Lasten des Mieters.

19. Der MIETER trägt die volle Verantwortung für Diebstahl, Verlust, Bruch und ähnliche Fälle von Fahrzeugschlüsseln und akzeptiert und verpflichtet sich, für etwaige in diesem Zusammenhang entstehende Schäden vollständig aufzukommen.

C. VERSICHERUNG

1. Fahrzeuge des VERMIETERS sind durch die gesetzliche Haftpflichtversicherung gemäß Straßenverkehrsordnung versichert und die entsprechenden Versicherungsprämien werden vom VERMIETER übernommen. Die Kosten für Schäden und Behandlungskosten sind auf den Umfang und die Grenzen von beschränkt Die obligatorische Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs ist abgeschlossen und der MIETER hat akzeptiert, dass die gesamte Verantwortung und Haftung, einschließlich materieller und moralischer Schäden, Wertverlust und Verdienstausfall, beim MIETER liegt und zur Zahlung verpflichtet ist, auch wenn dies der Fall ist später Regress nehmen.

2. Der MIETER und zusätzliche Fahrer müssen im Falle eines Unfalls unverzüglich die im Vertrag angegebene Notrufnummer benachrichtigen, sich an die nächstgelegene Polizei- oder Gendarmeriestation wenden, ohne das Fahrzeug zu bewegen, und zusammen mit dem Unfall, dem Schaden, dem Diebstahl usw. ein Alkoholprotokoll einholen Verlusterkennungsbericht. Darüber hinaus, wenn möglich, Fotos des Fahrzeugs am Unfallort machen, Vor- und Nachnamen, ID-Nummern der Republik Türkei und Wohnadressen der relevanten Personen und Zeugen einholen, eine Kopie des Führerscheins, der Lizenz und des Verkehrs einholen Versicherungspolicen bei doppelseitigen Unfällen, das Fahrzeug nicht zu verlassen, ohne angemessene Sicherheitsvorkehrungen getroffen zu haben, akzeptiert und erklärt, dass er verpflichtet ist, das Eingreifen der zuständigen Einheiten bei Unfällen mit Todesfolge und Personenschäden sicherzustellen und die Unfallmeldeberichte und deren Anhänge dem zu übermitteln LEASOR innerhalb von 24 Stunden.

3. Der MIETER akzeptiert und verpflichtet sich, für alle Schäden und Schäden zu haften, die entstehen könnten, wenn er die oben genannten Maßnahmen nicht ergreift, sowie für die Schäden und Entschädigungen, die Dritte vom VERMIETER verlangen könnten. Sie akzeptiert im Voraus den Abzug solcher Verluste von der erhaltenen Sicherheitsgarantie und/oder dem Kreditkartenkonto.

4. Wenn das Fahrzeug außerhalb der Mietzeit und/oder von anderen als im Mietvertrag genannten Fahrern genutzt wird oder wenn es entgegen den Gesetzen, dem Mietvertrag, den allgemeinen Regeln und den allgemeinen Sittenregeln genutzt wird, akzeptiert der MIETER, dass dies der Fall sein wird Es ist nicht möglich, die garantierten Versicherungsmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen.

5. Für den Fall, dass der MIETER eine freiwillige Haftpflichtversicherung (Versicherung) für die unter der Bezeichnung „Rent a car“ betriebenen Fahrzeuge wünscht, werden die Prämienkosten der abzuschließenden Versicherungspolice unter Berücksichtigung der Mietdauer von ihm übernommen MIETE, sofern der Premiumpreis im Voraus bezahlt wird. Darüber hinaus muss der LEASOR keine freiwillige Haftpflichtversicherung abschließen. In diesem Zusammenhang hat der MIETER auch akzeptiert, dass die Anfrage vom MIETER kommt und dass alle Versicherungskosten zu Lasten des MIETER gehen.

6. Verlangt der MIETER den Abschluss dieser optionalen Versicherung nicht und übernimmt er die Kosten nicht, so erkennt der MIETER an, dass er für alle Schäden, die am Fahrzeug auftreten können, verantwortlich ist, solange sich das LEASING-Fahrzeug in den Händen des Mieters befindet MIETER.

7. Der MIETNEHMER hat gegenüber dem MIETER das Recht auf Rückgriff auf den Schaden, den er nicht eintreiben kann, sowie auf Entschädigung für den Arbeits- und Leistungsverlust des Fahrzeugs, falls er aufgrund von Schäden aller Art nicht in den Genuss der Versicherungsentschädigung kommen kann und Schäden, die nicht durch eigenes Verschulden verursacht wurden, und der MIETER akzeptiert dies.

8. In den folgenden Fällen ist der Mieter für den gesamten Schaden verantwortlich, da die Versicherung von Rechts wegen ungültig ist.

A. Wenn der Fahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht,

B. Wenn Sie keine Lizenz haben,

C. Liegt die tatsächliche Fehlerquote bei 8 von 8 oder ist der Treiber zu 100 % defekt,

D. Kann er die Unfallunterlagen nicht vorlegen,

Zu. Sollte das Fahrzeug trotz Ablauf des Mietvertrages nicht ohne schriftliche Genehmigung übergeben werden,

F. In den Fällen, in denen im Unfallmeldeformular angegeben ist, dass der Unfall durch EINSEITIGES Verschulden des MIETER verursacht wurde,

G. Wenn die gesetzliche Höchstgeschwindigkeit überschritten wird und im Unfallerkennungsformular angegeben ist, dass der Unfall auf eine Geschwindigkeitsüberschreitung zurückzuführen ist,

 

H. In Fällen, in denen bei doppelseitigen Unfällen kein Unfallbericht erstellt wird, bei einseitigen Unfällen die Erklärung unvollständig ausgefüllt wird, bei nicht eingegangenen Alkoholmeldungen und bei nicht eingegangenen Alkoholmeldungen sowie bei vorsätzlichen Unfällen , Fahren mit hoher Geschwindigkeit und ähnliche Schäden aufgrund von Fahrlässigkeit und Vorsatz, Schäden, die durch die Verwendung von falschem oder illegalem Kraftstoff entstehen können, Verkehr Bei Verwendung illegaler Fahrzeuge, Verwendung eines Führerscheins, der gegen die Verkehrsregeln verstößt, bei Unfall von Personen außer den im Mietvertrag genannten Fahrern, in Fällen, in denen die Versicherungsgesellschaften die Versicherungskosten nicht übernehmen, im Falle einer Beschädigung der oberen Teile des Fahrzeugs (durch Aufprall auf Brücken, Balkone, Äste und ähnliche Gegenstände). zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet.
ICH. Sachschäden und Behandlungskosten, die Dritten und Fahrzeuginsassen entstehen, sind auf die gesetzliche Verkehrsversicherungsgrenze des Fahrzeugs beschränkt, und die gesamte Verantwortung und Haftung, einschließlich moralischer Schäden, obliegt ausschließlich dem MIETER.

J. Bei Nichteinhaltung der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages und im Zusammenhang mit der Fahrzeugnutzung haftet der MIETER persönlich für sämtliche Schäden.

k. Wenn das Fahrzeug während der Fahrt mit einem Tier zusammenstößt (egal ob der Mieter defekt oder einwandfrei ist) oder wenn das Fahrzeug während des Parkens durch ein Tier beschädigt wird, werden die gesamten Schadenskosten übernommen vom MIETER.

9. Der MIETER ist verpflichtet, das Fahrzeug so verschlossen und verschlossen abzustellen, dass die Sicherheit des Fahrzeugs gewährleistet ist, und keine sichtbaren Gegenstände im Fahrzeug zurückzulassen.

10. Der MIETER trägt die volle Verantwortung für Schäden, die am Fahrzeug auftreten können, wie z. B. Reifenrisse, Platzen (Reifen werden unbrauchbar), Glasbruch, Risse (Fenster vorne, hinten und an den Türen des Fahrzeugs), Scheinwerferbruch usw Risse, die im Fahrzeug auftreten können. Der MIETER ist zum Ersatz dieser Schäden verpflichtet, auch wenn für diese Schäden der Verkehrsunfallbericht und der polizeiliche Augenzeugenbericht vorgelegt werden.

11. Gibt der MIETER bei Rückgabe des Fahrzeugs die zum Fahrzeug gehörenden Unterlagen (Fahrzeugschein, Verkehrsbescheinigung, Versicherungspolice, Kennzeichen etc.) nicht zurück, so hat er den Mietpreis dafür zu zahlen Frist, bis er sie findet und abliefert, im Falle eines Verlustes; Er akzeptiert und verpflichtet sich, die notwendigen Kosten für die Beschaffung neuer Dokumente sowie den Geschäftsverlust des Fahrzeugs zu tragen und andere eventuell entstehende Schäden zu ersetzen.

12. Für den Fall, dass das Fahrzeug aus irgendeinem Grund von den zuständigen Behörden beschlagnahmt oder beschlagnahmt wird, solange das Fahrzeug vom MIETER genutzt wird, ist der MIETER für alle Kosten bis zur Wiedererlangung verantwortlich, und der MIETER ist für alle Verluste verantwortlich, die durch Arbeits- und Stromausfall innerhalb des Zeitraums bis zur Rücknahme des Fahrzeugs entstehen, sowie für diese Kosten. Er akzeptiert und verpflichtet sich zur Zahlung.

13. Die Kraftstoffkosten gehen zu Lasten des Mieters. Der MIETER ist zur Lieferung auf die gleiche Weise verpflichtet wie die Lieferung des Kraftstofftanks des Fahrzeugs.

14. Der MIETNEHMER ist berechtigt, diesen Vertrag jederzeit (unabhängig davon, ob die Mietzeit abgelaufen ist oder nicht) ohne Angabe eines triftigen Grundes zu kündigen, wenn er dies für erforderlich hält, und ist berechtigt, das Fahrzeug unabhängig von Ort, Zeit und Mieter zurückzunehmen In diesem Fall gehen die entstandenen Kosten zu Lasten des Mieters. Der MIETER akzeptiert diese Situation.

15. LEASOR; Wenn der MIETER einen Unfall hat, ist er verpflichtet, alle Zahlungen zu leisten, die er im Zusammenhang mit dem Unfall geleistet hat, unabhängig davon, ob der MIETER/Fahrer im Regressfall Recht oder Unrecht hat, und der MIETER akzeptiert und übernimmt diese Zahlung.

16. LEASOR; Im Falle einer beschädigten Lieferung des Fahrzeugs durch den MIETER kann der MIETER den Schaden geltend machen, der sich aus den Tagen ergibt, an denen das Fahrzeug außer Betrieb und ohne Strom ist, sowie den Wertverlust, der am Fahrzeug entstehen kann, und der MIETER stimmt zu und verpflichtet sich um dies zu bezahlen.

 

 

D. ZAHLUNG

1. MIETER; Zahlungen erfolgen per Bargeld, Kreditkarte oder Gutschein. Darüber hinaus leisten Mieter, die über ein Girokonto verfügen, ihre Zahlungen innerhalb der anhand der Rechnung festgelegten Frist. Leistet der MIETER die Zahlung nicht innerhalb der angegebenen Frist, akzeptiert und verpflichtet sich die CBRT zur Zahlung mit den höchsten Bankzinsen zum Rechnungsdatum. Sie akzeptieren und verpflichten sich, dass beide Parteien gesamtschuldnerisch für die Schulden haften, wenn die Rechnung ausgestellt wird und der Mieter getrennte Personen sind.

2. Bei der Einziehung aller Forderungen, einschließlich Verkehrsstrafen und Mietausfällen, durch den VERMIETER ohne vorherige Information des MIETER, mit Zustimmung des MIETERS, die Kreditkarteninformationen im Abschnitt „Versandhandel“ des Mietvertrags zu erhalten Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung zu hinterlegen. Der MIETER akzeptiert und verpflichtet sich zu deren Nutzung.

3. Das endgültige Berechnungsergebnis wird am Ende des Mietverhältnisses ermittelt. Zahlungen können in türkischer Lira oder in einer in der Republik Türkei akzeptierten Fremdwährung oder per Kreditkarte erfolgen. Bei Zahlungen in Fremdwährung wird der Gegenwert der türkischen Lira anhand des effektiven Ankaufskurses der CBRT berechnet.

E. RÜCKGABE DES FAHRZEUGS

1. Für den Fall, dass der MIETER das gemietete Fahrzeug vorzeitig zurückgeben möchte, liegt es ganz im Ermessen des VERMIETERS, ob er eine Rückerstattung vornimmt oder nicht, und der MIETER akzeptiert diese Situation.

2. Der MIETER ist verpflichtet, das Fahrzeug, das Ersatzrad und alle Reifen unversehrt, vollständig und unbeschädigt an dem im Mietvertrag und im Fahrzeugübergabeformular angegebenen Tag und Zeitpunkt zurückzugeben und das Fahrzeug zusammen mit seinen Dokumenten und Zubehör in Empfang zu nehmen , zusätzliche Produkte und Ausrüstung sowie seine Werkzeuge. gibt zu, dass dies der Fall ist. Im Falle der Anforderung der Lieferung an einen anderen Ort als den Ort, an dem die Lieferung erfolgen soll, akzeptiert er, dass er zur Zahlung der vom VERMIETER festzulegenden Kosten verpflichtet ist.


3. Der Mieter ist verpflichtet, den Mieter innerhalb von 30 Tagen nach der Lieferung zu benachrichtigen, wenn während der Nutzung des Mieters ein Mangel oder eine Beschädigung am Fahrzeug auftritt, und der Mieter muss diesen Schaden ersetzen.

 

4. MIETER; Für den Fall, dass der VERMIETER die Mietdauer verlängern möchte, ist er verpflichtet, den VERMIETER über diese Situation zu informieren und seine schriftliche Zustimmung einzuholen, und der MIETER und der VERMIETER akzeptieren, dass die Bedingungen des Mietvertrags auch im Falle einer Beendigung des Mietverhältnisses gültig bleiben Frist wird verlängert.

Bei Verlängerungen ohne schriftliche Genehmigung oder in Fällen, in denen der Vermieter der Verlängerung der Frist nicht zustimmt und das Fahrzeug als vom MIETER nicht rechtzeitig geliefert gilt; Der MIETER erkennt an, dass er befugt ist, das betreffende Fahrzeug zu beschlagnahmen und es sofort und ohne vorherige Warnung und Genehmigung zurückzunehmen, wo auch immer es sich befindet. Aus diesem Grund akzeptiert es, dass der MIETER kein Reklamationsrecht hat und für alle Arten von Kosten und Schäden verantwortlich ist, die in diesem Zeitraum entstehen können.

5. MIETER; Ohne die schriftliche Zustimmung des LEASERS ist es ihm nicht gestattet, den Mietvertrag und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf eine andere Person zu übertragen oder abzutreten, das ihm übergebene Fahrzeug in keiner Weise einer anderen Person zur Nutzung zu überlassen und keine Sicherheit zu leisten.

6. MIETER; Er akzeptiert, dass der LEASOR das Fahrzeug unverzüglich am Ende der Mietzeit und im Falle einer Kündigung des Vertrags durch den LEASOR liefern muss, andernfalls begeht er/sie die Straftat der Untreue wegen der Dienstleistung.

7. Der MIETER und der VERMIETER leisten sich gegenseitig die erforderliche rechtliche Unterstützung in den Schadensersatzklagen, die sie gegen Dritte einreichen. Auf Verlangen des VERMIETERS tritt der MIETER die Klagerechte an den VERMIETER ab. Die Parteien tragen die Prozesskosten im Verhältnis ihrer Verpflichtungen. Wenn der VERMIETER dem Risiko ausgesetzt ist, Schadensersatz, Strafen und andere Zahlungen zu leisten, die von Dritten oder Institutionen oder Organisationen in seiner Eigenschaft als Fahrzeugbetreiber oder -eigentümer gefordert werden, stimmt der MIETER zu und verpflichtet sich, den MIETER auf erstes Verlangen des MIETERs zu bezahlen. Auch sonstige gesetzliche und vertragliche Rechte des VERMIETERS, einschließlich Schadensersatz, bleiben vorbehalten.

8. Aufgrund des Abschlusses dieser Vereinbarung ist der MIETER eine Person, die im eigenen Namen handelt und nicht die Titel eines Vertreters, Vertreters, Arbeitnehmers oder dergleichen des MIETERS besitzt. In diesem Zusammenhang hat der MIETER alle materiellen und moralischen Schäden zu ersetzen, die sich aus der Nutzung des Fahrzeugs ergeben und Dritten zugefügt werden. Der MIETER akzeptiert im Voraus, dass er den VERMIETER von jeglichen materiellen und moralischen Ansprüchen jeglicher Art fernhält Er trägt diese selbst und die Verantwortung für solche Ansprüche liegt beim MIETER. Das Recht auf Verpfändung, Rückgriff, Aufrechnung und Einziehung mittels Zahlungsinstrumenten bleibt vorbehalten.

9. Bei Abweichungen zwischen den Ausfertigungen des Mietvertrages gilt das Original der ersten Ausfertigung.

10. Der VERMIETER haftet nicht für die im Fahrzeug zurückgelassenen Gegenstände und Besitztümer, nachdem der MIETER das Fahrzeug vom MIETER zurückgenommen hat. Der MIETER ist verpflichtet, die regelmäßige Wartung des Fahrzeugs gemäß der im Fahrzeug befindlichen Bedienungsanleitung während des Mietvertrags durchführen zu lassen Mietdauer. Bei Vorlage der Fahrzeugrechnungen werden die Kosten von der Schuld des MIETER abgezogen und der Restbetrag an den MIETER ausgezahlt.

11. Die Mietbedingungen in den Informationsbroschüren, die nicht in diesem Vertrag aufgeführt, sondern vom VERMIETER gedruckt und dem Kunden zu Beginn der Miete ausgehändigt und als integraler Bestandteil dieses Vertrages akzeptiert werden, wurden vom MIETER akzeptiert .

F. DIENSTLEISTUNGEN UND PRODUKTE, DIE IM PREIS DER MIETWAGEN ENTHALTEN SIND

1. Fahrzeug und festes Zubehör, Dokumente,

2. Haftpflichtversicherung

G. OPTIONALE DIENSTLEISTUNGEN UND PRODUKTE

1. Optionale Versicherung

2. Babysitz, Navigation, HGS-OGS, Winterreifen usw.

 

H. SCHÄDEN UND VERZUGSZINSEN

1. Der MIETER erklärt sich damit einverstanden und verpflichtet sich, für den doppelten Betrag des Schadens (unabhängig davon, ob dieser fehlerhaft oder vorsätzlich ist) verantwortlich zu sein, der sich aus allen Transaktionen und Handlungen ergibt, die unter Verstoß gegen den Fahrzeugübergabevertrag und den Mietvertrag erfolgen. Die gleiche Bedingung gilt, wenn der Name des LEASOR beschädigt ist.

2. Das CBRT legt den Zinssatz fest, der im Falle einer Zahlungsverzögerung anzuwenden ist. Der MIETER akzeptiert, dass er das höchste bankkaufmännische Interesse hat.

I. STREITIGKEIT

1. Im Streitfall sind die Gerichte und Vollstreckungsämter in Izmir zuständig.

2. Im Falle einer Streitigkeit zwischen den Parteien akzeptiert der MIETER im Voraus, dass die Bücher und Aufzeichnungen des VERMIETERS gültige und rechtliche Beweise sind.

Dieser Vertrag wurde vom MIETER gelesen und unterzeichnet.

1. Bei der Nutzung der Fahrzeuge gelten die folgenden Kilometerbegrenzungen. Bei Überschreitung der Kilometerzahl werden die folgenden Beträge berechnet.


2. Die Parteien haben akzeptiert und erklärt, dass bei Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben können, die Dokumente, Bücher, Erklärungen und Aufzeichnungen sowie Computeraufzeichnungen des LEASOR für alle Parteien gültige, verbindliche, endgültige und ausschließliche Beweise sind, die kein anderer Beweis liefern kann ersetzt werden, und selbst wenn sie in Anspruch genommen werden, werden sie nicht berücksichtigt.

3. Bei der Autovermietung ist es wichtig, einige grundlegende Daten des Kunden aufzubewahren. Es ist wichtig, alle notwendigen Informationen einzuholen. Das Fehlen dieser Informationen führt dazu, dass der Mietvorgang nicht ordnungsgemäß funktioniert. Der MIETNEHMER kann korrigieren oder Aktualisieren Sie diese Informationen und einige darin enthaltene Fehler oder senden Sie sie unter Verwendung der während der Vermietung erhaltenen Informationen zum Zweck der Löschung an den MIETER.


Sınıf

Minimum Yaş

Günlük KM Sınırı

Aylık KM Sınırı

KM Başı Aşım Ücreti (tl)

EKONOMİ

23

300

3000

0,10 €

ORTA

25

300

3000

0,10 €

SUV

27

300

2500

0,10 

PREMIUM

27

300

2500

0,10 €  

LÜKS

29

250

2500

0,10 €




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